(EU) 2016/425 – CE-Zertifizierung für Persönliche Schutzausrüstungen PSA
Die neue PSA-Verordnung wurde in vielen Bereichen modernisiert und an den neuen Rechtsrahmen der EU (New Legislative Framework -NLF) angepasst. Sie enthält Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von PSA sowie Regelungen für den freien Verkehr von PSA in der EU. Der Anwendungsbereich der PSA Verordnung hat sich im Vergleich zur Richtlinie nicht wesentlich verändert. Er umfasst weiterhin jede Vorrichtung und jedes Mittel, das entworfen und hergestellt wurde, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken getragen zu werden.
Risikokategorien von Persönlichen Schutzausrüstungen nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Jede PSA ist entsprechend den Risikokategorien nach Anhang I der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 einzustufen. Die Kategorisierung wird nach dem Risiko vorgenommen, vor der eine PSA schützen soll. Dabei werden folgende drei Kategorien unterschieden:
- Kategorie I umfasst ausschließlich geringfügige Risiken
- Kategorie II umfasst Risiken, die nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind. Jede PSA, die nicht der Kategorie I und III unterliegen, sind automatisch Kategorie II.
- Kategorie III umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können
Im Unterschied zur alten PSA-Richtlinie ist die Risikokategorie III um die fünf Risiken Ertrinken, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen, Hochdruckstrahl, Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche und schädlicher Lärm erweitert worden. Das bedeutet, dass PSA die gegen diese Risiken schützen, ebenfalls das strengste Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen müssen.
(EU) 2016/425 – CE-Zertifizierung für Persönliche Schutzausrüstungen PSA
Die neue PSA-Verordnung wurde in vielen Bereichen modernisiert und an den neuen Rechtsrahmen der EU (New Legislative Framework -NLF) angepasst. Sie enthält Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von PSA sowie Regelungen für den freien Verkehr von PSA in der EU. Der Anwendungsbereich der PSA Verordnung hat sich im Vergleich zur Richtlinie nicht wesentlich verändert. Er umfasst weiterhin jede Vorrichtung und jedes Mittel, das entworfen und hergestellt wurde, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken getragen zu werden.
Risikokategorien von Persönlichen Schutzausrüstungen nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Jede PSA ist entsprechend den Risikokategorien nach Anhang I der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 einzustufen. Die Kategorisierung wird nach dem Risiko vorgenommen, vor der eine PSA schützen soll. Dabei werden folgende drei Kategorien unterschieden:
- Kategorie I umfasst ausschließlich geringfügige Risiken
- Kategorie II umfasst Risiken, die nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind. Jede PSA, die nicht der Kategorie I und III unterliegen, sind automatisch Kategorie II.
- Kategorie III umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können
Im Unterschied zur alten PSA-Richtlinie ist die Risikokategorie III um die fünf Risiken Ertrinken, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen, Hochdruckstrahl, Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche und schädlicher Lärm erweitert worden. Das bedeutet, dass PSA die gegen diese Risiken schützen, ebenfalls das strengste Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen müssen.