(EU) 2017/745 – CE-Zertifizierung für Medizinprodukte

Nach mehr als vier Jahren der Verhandlungen auf europäischer Ebene ist am 25. Mai 2017 die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte in Kraft getreten. Von einigen Ausnahmen abgesehen gilt die Verordnung ab dem 26. Mai 2020 und löst die beiden Medizinprodukterichtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG ab.

Wesentliche Neuerungen bei MDR (EU) 2017/745 sind unter anderem: 

  • Konkretisierung der Vorgaben an die Erstellung und Aufrechterhaltung der Technischen Dokumentationen zu den Medizinprodukten,
  • Verschärfung der Anforderungen an die klinische Bewertung,
  • Einführung einer neuen Gruppe der wiederverwendbare chirurgische Instrumente, welche zur Aufbereitung vorgesehen sind,
  • Einführung eines zusätzlichen Kontrollverfahrens für Medizinprodukte mit hohem Risiko durch ein Expertengremium (sog. Scrutiny-Verfahren),
  • Verschärfung der Bestimmungen über die Überwachung der Medizinprodukte nach dem Inverkehrbringen und das Vigilanzsystem,
  • Regelung der Aufbereitung von Einmalprodukten einschließlich des Verbots der Aufbereitung bestimmter Einmalprodukte,
  • Verbesserung der Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten durch Einführung einer eindeutigen Produktidentifizierungsnummer (UDI),
  • Verpflichtung der Hersteller zur Deckungsvorsorge im Haftungsfall,
  • Erweiterung der Transparenz durch die europäischen Datenbank (EUDAMED), die teilweise öffentlich zugänglich ist,
  • Neue Klassifizierungsregeln u.a. für Software, Produkte mit Nanomaterialien sowie stoffliche Medizinprodukte

„CE-Zeichen für Medizinprodukte MDR – Ab dem 26. Mai 2020 ersetzt die Medizinprodukteverordnung MDR (EU 2017/745) die bisher geltende Medizinprodukterichtlinie MDD (93/42/EEC).”

ISO 14001 Zertifizierung
ISO Zertifizierung

„CE-Zeichen für Medizinprodukte MDR – Ab dem 26. Mai 2020 ersetzt die Medizinprodukteverordnung MDR (EU 2017/745) die bisher geltende Medizinprodukterichtlinie MDD (93/42/EEC).”

ISO 14001 Zertifizierung
ISO Zertifizierung

(EU) 2017/745 – CE-Zertifizierung für Medizinprodukte

Nach mehr als vier Jahren der Verhandlungen auf europäischer Ebene ist am 25. Mai 2017 die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte in Kraft getreten. Von einigen Ausnahmen abgesehen gilt die Verordnung ab dem 26. Mai 2020 und löst die beiden Medizinprodukterichtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG ab.

Wesentliche Neuerungen bei MDR (EU) 2017/745 sind unter anderem: 

  • Konkretisierung der Vorgaben an die Erstellung und Aufrechterhaltung der Technischen Dokumentationen zu den Medizinprodukten,
  • Verschärfung der Anforderungen an die klinische Bewertung,
  • Einführung einer neuen Gruppe der wiederverwendbare chirurgische Instrumente, welche zur Aufbereitung vorgesehen sind,
  • Einführung eines zusätzlichen Kontrollverfahrens für Medizinprodukte mit hohem Risiko durch ein Expertengremium (sog. Scrutiny-Verfahren),
  • Verschärfung der Bestimmungen über die Überwachung der Medizinprodukte nach dem Inverkehrbringen und das Vigilanzsystem,
  • Regelung der Aufbereitung von Einmalprodukten einschließlich des Verbots der Aufbereitung bestimmter Einmalprodukte,
  • Verbesserung der Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten durch Einführung einer eindeutigen Produktidentifizierungsnummer (UDI),
  • Verpflichtung der Hersteller zur Deckungsvorsorge im Haftungsfall,
  • Erweiterung der Transparenz durch die europäischen Datenbank (EUDAMED), die teilweise öffentlich zugänglich ist,
  • Neue Klassifizierungsregeln u.a. für Software, Produkte mit Nanomaterialien sowie stoffliche Medizinprodukte